Datenschutz

Der sensible und gesetzeskonforme Umgang mit den durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes veränderten Anforderungen wird für Unternehmen und andere Organisationen immer mehr zu einem Wettbewerbsvorteil.

Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Herausforderungen und Chancen des Themas Datenschutz zu erkennen, bestmöglich zu meistern und zu einem Erfolgsfaktor für Sie zu machen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Datenschutzgesetze sind Verbotsgesetze mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt: grundsätzlich ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verboten und nur im Ausnahmefall erlaubt. Durch die Datenschutzgesetze werden keine Daten, sondern Persönlichkeitsrechte geschützt (Recht auf informationelle Selbstbestimmung).

Unternehmen, in denen mehr als neun Personen regelmäßig mit der automatisierten (IT-gestützten) Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind gesetzlich zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Gleiches gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise von mindestens 20 Personen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Jede Person hat das Recht auf Auskunft über die über sie gespeicherten Daten. Außerdem besteht ein Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten.

Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz können mit Geldbußen bis zu 300.000 € geahndet werden. Sollte der wirtschaftliche Vorteil größer sein, den der Täter aus dem Verstoß gezogen hat, kann die Geldbuße auch höher ausfallen. Im Extremfall drohen Freiheitstrafen von bis zu zwei Jahren.

Angebotsspektrum Datenschutz

Zum Spektrum gehören insbesondere die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen, Vorabkontrollen bei der Verarbeitung von Daten, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen sowie die datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Überprüfungen von Auftragnehmern bei der Auftragsdatenverarbeitung.

  • Erstellung von Datenschutzrichtlinien
  • Vorabkontrolle
  • Anfragen zu Datenschutz (Auskunftsersuchen, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Sperrung)
  • Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten
  • Auftragsdatenverarbeitung (Prüfung auf Einhaltung der Datenschutzgesetze und Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz)
  • Schulungen
  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten

Haben wir Ihr Interesse geweckt?